Leitfaden ESRS ↔ ISSB | ESMA-Standards ESG-Ratings | SFDR-Review Call for Evidence | Omnibus-Paket: Mitgliedstaaten-Positionen | IDW-Vorschläge zur ESRS | UN-Kommentar zum CSDDD-Omnibus
Diese Woche wollen wir mit einem kleinen Aufruf starten. Letzte Woche schrieb uns ein Leser, dass er nach Inspiration für VSME Berichten schaut. Daher die Frage: Welche öffentlichen VSME Berichte kennst du? Wir würden diese im Anschluss tabellarisch aufbereiten und hier teilen.
Nun gut. Worum soll es diese Woche gehen? Die EFRAG und die IFRS Foundation haben erstmals einen Leitfaden zur Interoperabilität von ESRS und ISSB vorgelegt, während die ESMA ihre Entwürfe zu technischen Standards für ESG-Ratings präsentiert. In Brüssel läuft parallel die Call for Evidence zum SFDR-Review an, und die Mitgliedstaaten feilen am Omnibus-Paket – von Italien bis Tschechien ist alles dabei. Hinzu kommen praktische Vereinfachungsvorschläge des IDW für die ESRS und eine scharfe UN-Kritik an den Omnibus-Plänen für die CSDDD. Es wird nicht ruhiger um die Omnibus Anpassungen. Ein kleiner Hinweis in eigener Sache:
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Neuer Interoperabilitätsleitfaden ESRS ↔ ISSB
Die EFRAG und die IFRS Foundation haben erstmals einen gemeinsamen Leitfaden veröffentlicht, der die Interoperabilität zwischen den europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) und den klimabezogenen IFRS-Standards des ISSB sicherstellt. Er zeigt auf, wie Definitionen der finanziellen Wesentlichkeit und klimabezogene Offenlegungsanforderungen harmonisiert werden können. In tabellarischen Gegenüberstellungen werden sämtliche Entsprechungen der klimabezogenen Anforderungen beider Regelwerke abgebildet. Zudem erläutert der Leitfaden, welche zusätzlichen ISSB-Aspekte ESRS-Berichterstatter beachten müssen – und umgekehrt –, um eine effiziente duale Berichterstattung zu ermöglichen. Ziel ist es, Doppelarbeiten zu vermeiden und Berichtserstellung sowie Compliance zu optimieren.
ESMA-Entwurf Technische Standards zur ESG-Ratings-Verordnung
Die ESMA hat die Entwürfe der technischen Standards zur EU-ESG-Ratings-Verordnung vorgelegt, gültig ab 2026. Rater müssen künftig Methodologien, Modelle und zentrale Annahmen offenlegen sowie darstellen, wie neue Informationen und methodische Änderungen in Ratings einfließen. Aggregierte ESG-Ratings sind in getrennten E-, S- und G-Teilmengen zu veröffentlichen, und die Offenlegung folgt einer festgelegten Struktur. Zusätzlich listet der Entwurf Kriterien auf, die Anbieter erfüllen müssen, wenn sie neben Ratings auch Beratungs- oder sonstige Dienstleistungen anbieten. Feedback ist bis zum 20. Juni 2025 möglich, der finale Standard erscheint im Oktober 2025.
Call for Evidence zum SFDR-Review
Die Europäische Kommission hat einen Call for Evidence zum geplanten SFDR-Review gestartet, um Stakeholder für ein Impact Assessment zu befragen. Die Konsultation selbst enthält keine Regelungsvorschläge, sondern bereitet den im Q4 2025 erwarteten Gesetzesvorschlag vor. Vorgesehen sind Entbürokratisierung und Reduzierung der Reporting-Pflichten im Lichte der jüngsten Omnibus-Vereinfachungen. Außerdem plant die Kommission ein echtes Produktkategoriensystem mit Transition-Ansatz, mehr Verständlichkeit für Anleger und eine engere Kohärenz mit Taxonomie und CSRD. Die Konsultation läuft bis zum 30. Mai 2025.
Stand der EU-Mitgliedstaaten zum Omnibus-Paket
Italien wehrt sich gegen die geplante 80 %-Reduktion des CSRD-Anwendungsbereichs und favorisiert stattdessen eine 500-Mitarbeiter-Schwelle mit vereinfachter Berichterstattung. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten hält jedoch am 1.000-Mitarbeiter-Schwellenwert fest, wobei Tschechien alternativ einen Nettoumsatz von 450 Mio. € ins Spiel bringt. Einigkeit herrscht weitgehend beim Value-Chain-Cap der CSRD, um Berichtspflichten entlang der Lieferkette zu begrenzen. Uneinigkeit besteht hingegen bei der vorgeschlagenen Ausnahme für Unternehmen der ersten CSRD-Welle, die früher berichten sollten. Insgesamt zeigen sich die Staaten in der Sache weitgehend einig und lehnen das Omnibus-Paket nicht rundheraus ab.
IDW-Vorschläge für vereinfachte ESRS-Regeln
Melanie Sack vom IDW hat der EFRAG konkrete Erleichterungsvorschläge für die ESRS-Überarbeitung eingereicht. Kernpunkt ist eine klare, praktikable Definition der „eigenen Geschäftstätigkeit“ im Vergleich zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Zudem fordert das IDW eindeutige Vorgaben, wie Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse in konkrete Offenlegungspflichten überführt werden. Offene Auslegungsfragen – etwa zur Brutto-/Netto-Betrachtung – sollen innerhalb der ESRS geklärt werden. Fehlende Definitionen sind zu ergänzen und vorhandene Begrifflichkeiten intern sowie im Verhältnis zu anderen EU-Vorschriften zu harmonisieren. Außerdem schlägt das IDW klare Regeln für den Einsatz von Schätzungen bei der Berichterstattung zur eigenen Geschäftstätigkeit vor. Ein transparenter Due Process bleibt unerlässlich.
Quelle
UN-Hochkommissar für Menschenrechte zur Omnibus-Initiative
Das Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte kritisiert, dass der Omnibus-Vorschlag den CSDDD-Due-Diligence-Prozess von proaktiv auf reaktiv umstellen würde, da weitergehende Prüfungen erst bei plausiblen Hinweisen auf Risiken erfolgen sollen. Diese Logik – „erst reagieren, wenn es zu spät ist“ – gefährdet die Prävention menschenrechtlicher Schäden. Zudem werde die Last der Identifizierung von Missständen ungleich auf Zivilgesellschaft und Gewerkschaften verschoben, obwohl diese in manchen Regionen gar nicht agieren können. Die Streichung der Haftungsregelung in Artikel 29(1) birgt laut UN zudem die Gefahr einer fragmentierten Rechtsanwendung und steigender Rechtsunsicherheit in den Mitgliedstaaten. Insgesamt mahnt der UN-Bericht verbindliche und haftungsunterlegte Due-Diligence-Pfade an, um die Ziele der Richtlinie nicht zu unterlaufen.
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Übrigens: Immer mehr ESRS Berichte werden öffentlich
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