DRSC warnt vor neuer Komplexität | CBAM-Vereinfachung mit 50-Tonnen-Schwelle beschlossen | CSRD-Studie zeigt Muster und Schwächen in 304 Berichten | CSDDD: Ratspräsidentschaft schlägt 5.000er-Schwelle vor | Rechtsgutachten: Omnibus rechtlich angreifbar
Mit dem neuen CSDDD-Kompromiss bringt die polnische Ratspräsidentschaft massive Abschwächungen ins Spiel: höhere Schwellenwerte, reduzierte Sorgfaltspflichten, spätere Klimapläne. Juristische Stimmen warnen vor Verstößen gegen EU-Grundrechte. Parallel zeigen neue Analysen erste Effekte der CSRD – aber auch Lücken. Das DRSC fordert Nachbesserungen an den ESRS. Und die Einigung zur CBAM-Vereinfachung bringt zumindest hier Planungssicherheit.
Die Richtung ist offen – aber der Handlungsdruck wächst.
Los gehts!
ESRS-Überarbeitung kompakt – Ergebnisse der EFRAG-Sitzung vom 19. Juni 2025:
Die EFRAG hat in der Sitzung vom 19. Juni zentrale Vorschläge zur Vereinfachung der europäischen Nachhaltigkeitsstandards (ESRS) vorgestellt:
Wesentlichkeit: Einführung eines Top-down-Ansatzes mit klareren Filterkriterien – auch für ESRS 2.
Pflichten: Reduktion verpflichtender Datenpunkte; PATs (Policies, Actions, Targets) nur, wenn vorhanden und wesentlich.
Lesbarkeit: Auslagerung detaillierter Infos wie Taxonomiedaten in den Anhang; Vermeidung von Wiederholungen.
Klarheit: Trennung zwischen verpflichtenden und freiwilligen Inhalten; weniger „may disclose“-Angaben.
Datenreduktion: Ziel ist über 50 % weniger Pflichtdatenpunkte durch Streichung, Zusammenfassung und Neuordnung.
Interoperabilität: Angleichung an IFRS S1/S2 und GHG Protocol.
Nächste Schritte:
Juli: Veröffentlichung der Entwürfe, Herbst: Konsultation und finale Empfehlung an die EU-Kommission.
Das Ende der Green Claims Directive?
Kurz vor der finalen Verhandlungsrunde am 23. Juni fordert die EVP-Fraktion den vollständigen Rückzug der EU-Richtlinie gegen Greenwashing („Green Claims Directive“). In einem Brief an die Kommission kritisiert sie „übermäßige Bürokratie“, „hohe Kosten“ und „unklare Vorteile“. Die Richtlinie sei nicht verhältnismäßig und behindere Nachhaltigkeitskommunikation. Damit steht das Vorhaben kurz vor dem Scheitern – laut Parlamentsquellen hat die Richtlinie ohne EVP-Unterstützung kaum noch Chancen. Kritiker betonen: Ein Rückzug wäre ein Rückschlag für Verbraucherschutz, faire Wettbewerbsbedingungen und die Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitsversprechen.
ESRS-Revision: DRSC warnt vor neuer Komplexität trotz Vereinfachungsauftrag
Das DRSC hat EFRAG in einem Schreiben vom 18. Juni vorgeworfen, den Vereinfachungsauftrag der EU-Kommission zur Überarbeitung von ESRS Set 1 nur teilweise umzusetzen. Trotz positiver Ansätze sieht das DRSC Risiken durch neue unklare Begriffe, fehlende Konsistenz, überdehnte Wesentlichkeitsdefinitionen und widersprüchliche Anforderungen. Die Kritik richtet sich vor allem auf die fehlende Praxistauglichkeit.
CBAM-Vereinfachung beschlossen: Schwellenwert & Aufschub fix
EU-Parlament, Rat und Kommission haben sich auf zentrale Omnibus-Erleichterungen beim CO₂-Grenzausgleich verständigt: Ein 50-Tonnen-Schwellenwert entlastet kleinere Importeure, der Zertifikatskauf startet erst 2027 – aber gilt rückwirkend für 2026. Auch die Berechnung bei Vorprodukten wird vereinfacht. Ziel bleibt: 99 % der Emissionen erfassen, mit weniger Bürokratie.
CSRD-Studie analysiert 304 Berichte – erste Einblicke in IRO-Muster
Eine neue Auswertung von 304 CSRD-Berichten mit über 11.000 IROs aus 21 Ländern zeigt: Die durchschnittliche Länge liegt bei 103 Seiten – vergleichbar mit bisherigen ESG-Berichten. Auffällig ist die neue Tiefe und Standardisierung. 99 % der Unternehmen berichten zu Klimarisiken, 98 % zu ihrer Belegschaft, 92 % zu Geschäftsethik. Themen wie Biodiversität (44 %), Wasser (37 %) und betroffene Gemeinschaften (36 %) bleiben jedoch unterrepräsentiert. Zudem fehlt häufig Kontext: 31 % der IROs differenzieren nicht zwischen aktuellen und potenziellen Risiken, 21 % nennen keine Zeiträume.
CSDDD: Ratspräsidentschaft schlägt Schwellenwert von 5.000 Mitarbeitenden vor
Die polnische EU-Ratspräsidentschaft bringt eine drastische Schwellenwerterhöhung in die Debatte zur CSDDD ein: 5.000 Mitarbeitende und 1,5 Mrd. € Umsatz sollen künftig die Anwendungsschwelle markieren. Begründung: Nur Großunternehmen hätten genug Einfluss auf die Lieferkette. Weitere Vorschläge: Klimapläne erst ab 2030, Sorgfalt nur noch mit „zumutbaren Bemühungen“. Die Übergangsfrist soll auf Juli 2028 verschoben werden. COREPER II beriet am 18. Juni – finale Entscheidung könnte am 24. Juni fallen.
Juristische Kritik: Omnibus-Paket rechtlich angreifbar
Ein aktuelles Rechtsgutachten des schwedischen Wirtschaftsanwalts David Frydlinger (Cirio) warnt vor massiven rechtlichen Risiken des Omnibus-Vorhabens der EU-Kommission. Demnach könnten zentrale Änderungen an CSRD und CSDDD – etwa höhere Schwellenwerte, beschränkte Sorgfaltspflichten oder gestrichene Übergangspläne – vor dem Europäischen Gerichtshof scheitern. Grund: Die geplanten Rücknahmen erfolgten ohne Nachweis von Verhältnismäßigkeit oder Alternativen, obwohl sie grundrechtlich geschützte Standards betreffen. Das Gutachten wurde in einem Interview mit EUobserver publik – und dürfte die politische Debatte weiter anheizen.
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Übrigens: Immer mehr ESRS Berichte werden öffentlich
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